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Omtec

Unser Engagement für Cybersicherheit

Vernetzte industrielle Computersysteme spielen eine immer wichtigere Rolle in der modernen Fertigung, im intelligenten Transportwesen, bei autonomen Systemen, Edge-AI-Anwendungen und zahlreichen weiteren anspruchsvollen Einsatzbereichen. Damit gewinnt auch die Cybersicherheit zunehmend an Bedeutung und ist heute ein wesentlicher Bestandteil der Zuverlässigkeit und Qualität industrieller Produkte.

Gemeinsam mit unserem Technologiepartner Neousys Technology setzen wir uns dafür ein, die Cybersicherheit unserer angebotenen Produkte mit digitalen Elementen kontinuierlich weiterzuentwickeln. Dabei orientieren wir uns an den Anforderungen des europäischen Cyber Resilience Act (CRA) und unterstützen die entsprechende Ausrichtung der Produktentwicklung sowie des gesamten Produktlebenszyklus.

Unser gemeinsamer Ansatz berücksichtigt die Cybersicherheit über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg. Dies umfasst die Produktkonzeption und Entwicklung ebenso wie den Umgang mit Sicherheitslücken, Sicherheitsupdates, technische Dokumentationen und den laufenden Produktsupport.

Der EU Cyber Resilience Act (CRA) – ein Überblick

Der Cyber Resilience Act (CRA), Verordnung (EU) 2024/2847, legt europaweit einheitliche Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen fest, die auf dem europäischen Markt bereitgestellt werden.

Die Verordnung gilt für Produkte mit digitalen Elementen, die direkt oder indirekt mit einem anderen Gerät oder Netzwerk verbunden sind. Abhängig von ihrer Funktionalität und ihrem vorgesehenen Einsatzzweck können daher auch industrielle Computerplattformen, Embedded-PCs sowie zugehörige Hard- und Softwarelösungen unter den Anwendungsbereich des CRA fallen.

Der Cyber Resilience Act definiert Anforderungen an die Cybersicherheit über den gesamten Produktlebenszyklus. Dazu gehören insbesondere:

  • Bewertung von Cybersicherheitsrisiken und sichere Produktentwicklung

  • Sicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen

  • Identifizierung, Behandlung und Behebung von Sicherheitslücken

  • Sicherheitsupdates und kontinuierliche Produktpflege

  • Koordinierte Offenlegung von Sicherheitslücken (Coordinated Vulnerability Disclosure)

  • Technische Dokumentation und Bereitstellung relevanter Cybersicherheitsinformationen

  • Transparenz innerhalb der Lieferkette und bei eingesetzten Softwarekomponenten

  • Konformitätsbewertung und Einhaltung regulatorischer Anforderungen

  • Meldung aktiv ausgenutzter Sicherheitslücken und schwerwiegender Sicherheitsvorfälle

Damit verändert der CRA den bisherigen Stellenwert der Cybersicherheit: Sie wird nicht mehr als optionale Produkteigenschaft betrachtet, sondern ist ein fester Bestandteil der Produktentwicklung und des gesamten Produktlebenszyklus.

In Zusammenarbeit mit Neousys Technology verfolgen wir die regulatorischen Entwicklungen und berücksichtigen die daraus resultierenden Anforderungen bei der Bereitstellung unserer industriellen Computerlösungen.



Statement von Omtec

„Der Cyber Resilience Act (CRA) stellt neue Anforderungen an die Cybersicherheit industrieller Computersysteme und wird die Entwicklung und den Einsatz vernetzter Produkte nachhaltig prägen. Für Unternehmen ist es daher wichtig, sich frühzeitig mit den neuen Vorgaben auseinanderzusetzen und bei der Auswahl ihrer Industrie-PCs und Embedded-Systeme auf zukunftsorientierte und sichere Technologien zu setzen. Bei OMTEC verfolgen wir diese Entwicklungen gemeinsam mit unserem Technologiepartner Neousys Technology und legen großen Wert darauf, unsere Kunden bei der Auswahl geeigneter Lösungen und der Berücksichtigung der neuen Anforderungen zu unterstützen. Unser Anspruch ist es, nicht nur leistungsfähige Hardware bereitzustellen, sondern auch langfristige Perspektiven für einen sicheren und zuverlässigen Einsatz industrieller Computersysteme zu schaffen.“

– Daniel Kunze, Vertriebsleiter OMTEC Vertriebs GmbH

Kurzinfo: CRA

Der Cyber Resilience Act (CRA) ist eine EU-Verordnung, die einheitliche Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen festlegt. Er verpflichtet Hersteller unter anderem dazu, Sicherheitslücken zu beheben, Sicherheitsupdates bereitzustellen und die IT-Sicherheit über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg zu berücksichtigen.

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Der Zeitplan zur Umsetzung des Cyber Resilience Act

Der Cyber Resilience Act ist am 10. Dezember 2024 in Kraft getreten. Die einzelnen Anforderungen werden schrittweise eingeführt. Für Hersteller und Anbieter digitaler Produkte ergeben sich dabei folgende wichtige Stichtage:

11. Juni 2026 – Konformitätsbewertungsstellen

Ab diesem Zeitpunkt gelten die Bestimmungen zur Meldung und Benennung von Konformitätsbewertungsstellen. Diese Einrichtungen übernehmen im Rahmen des CRA bestimmte Aufgaben bei der Bewertung der Konformität von Produkten mit den geltenden Cybersicherheitsanforderungen.

11. September 2026 – Meldepflichten für Sicherheitsvorfälle

Ab dem 11. September 2026 gelten die Meldepflichten des CRA für aktiv ausgenutzte Sicherheitslücken und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle. Hersteller müssen die dafür vorgesehenen Meldeverfahren und Fristen der Verordnung einhalten.

11. Dezember 2027 – Vollständige Anwendbarkeit der CRA-Anforderungen

Ab dem 11. Dezember 2027 gelten die wesentlichen Anforderungen des Cyber Resilience Act vollständig für Produkte mit digitalen Elementen, die in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen und auf dem EU-Markt bereitgestellt werden.

Dazu zählen unter anderem die geltenden Cybersicherheitsanforderungen, der Umgang mit Sicherheitslücken, die technische Dokumentation, die Konformitätsbewertung sowie weitere Verpflichtungen der Hersteller.

Gemeinsam mit unserem Technologiepartner Neousys Technology bereiten wir uns auf die jeweils geltenden Anforderungen des CRA vor. Dabei werden die Produkt- und Lebenszyklusprozesse kontinuierlich weiterentwickelt, um den europäischen Anforderungen an die Cybersicherheit und den zukünftigen regulatorischen Entwicklungen Rechnung zu tragen.

Unser Ansatz zur Umsetzung des Cyber Resilience Act (CRA)

Gemeinsam mit unserem Technologiepartner Neousys Technology verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz zur Umsetzung der Anforderungen des Cyber Resilience Act. Im Mittelpunkt stehen die kontinuierliche Verbesserung der Produktsicherheit, ein verantwortungsvoller Umgang mit Sicherheitslücken sowie die Berücksichtigung von Cybersicherheitsanforderungen über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg.

Cybersicherheit von Anfang an – Security by Design

Bereits bei der Entwicklung und technischen Konzeption industrieller Computersysteme werden Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt. Gemeinsam mit Neousys Technology achten wir dabei auf mögliche Sicherheitsrisiken, die sich aus der Produktarchitektur, den Funktionen und den jeweiligen Einsatzumgebungen ergeben können.

Dazu gehören insbesondere:

  • Bewertung potenzieller Cybersicherheitsrisiken

  • Schutz vor unbefugtem Zugriff und unerwünschten Sicherheitslücken

  • Sichere Konfiguration und Inbetriebnahme der Systeme

  • Berücksichtigung von Schnittstellen und Netzwerkverbindungen

  • Sicherheitsaspekte bei Software, Firmware und integrierten Komponenten

Die konkret verfügbaren Sicherheitsfunktionen und Konfigurationsmöglichkeiten können je nach Produktmodell, Betriebssystem, Firmware und individueller Einsatzumgebung variieren.

Management und Behebung von Sicherheitslücken

Der CRA legt besonderen Wert auf den systematischen Umgang mit Sicherheitslücken während des jeweiligen Produktunterstützungszeitraums.

In Zusammenarbeit mit Neousys Technology werden Prozesse zur Identifizierung, Bewertung und Behebung potenzieller Sicherheitsprobleme unterstützt. Dazu zählen unter anderem:

  • Überwachung relevanter Sicherheitsmeldungen zu eingesetzten Produktkomponenten

  • Bewertung gemeldeter Sicherheitslücken hinsichtlich ihrer Auswirkungen und Ausnutzbarkeit

  • Abstimmung der Sicherheitsanalysen mit relevanten internen und externen Stellen

  • Entwicklung und Bereitstellung geeigneter Sicherheitsupdates und Maßnahmen

  • Information betroffener Kunden über relevante Sicherheitsprobleme, sofern erforderlich

Dabei ist zu beachten, dass nicht jede bekannt gewordene Sicherheitslücke einer Drittanbieterkomponente automatisch eine tatsächliche Schwachstelle im jeweiligen Neousys-Produkt darstellt. Entscheidend sind unter anderem die konkrete Produktkonfiguration, die Ausnutzbarkeit und die möglichen Auswirkungen.

Koordinierte Meldung von Sicherheitslücken

Ein verantwortungsvoller und koordinierter Umgang mit Sicherheitslücken ist ein wichtiger Bestandteil des Cyber Resilience Act.

Sicherheitsforscher, Kunden, Partner und andere Beteiligte sollen die Möglichkeit haben, vermutete Sicherheitslücken über die dafür vorgesehenen Meldekanäle von Neousys Technology zu melden.

Eingehende Meldungen werden hinsichtlich ihrer Relevanz und möglicher Auswirkungen auf betroffene Produkte bewertet. Sofern erforderlich, werden Maßnahmen zur Behebung sowie die Kommunikation mit betroffenen Kunden entsprechend den geltenden Sicherheits- und Regulierungsvorgaben abgestimmt.

Meldung von Sicherheitslücken:

Für vertrauliche Meldungen zu möglichen Sicherheitslücken sollten ausschließlich die dafür vorgesehenen Sicherheitskontaktkanäle von Neousys Technology genutzt werden. Allgemeine Vertriebs- oder technischen Supportkanäle sind hierfür nicht vorgesehen, sofern ein spezieller Meldekanal zur Verfügung steht.

Sicherheitsupdates und Produktlebenszyklus

Der CRA verpflichtet Hersteller dazu, Sicherheitslücken während des jeweils geltenden Produktunterstützungszeitraums angemessen zu behandeln.

Gemeinsam mit Neousys Technology richten wir unseren Blick daher nicht nur auf die Sicherheit bei der Auslieferung, sondern auch auf die langfristige Produktpflege. Werden bei unterstützten Produkten relevante Sicherheitslücken festgestellt, sollen geeignete Sicherheitsupdates oder andere Korrekturmaßnahmen bereitgestellt werden.

Die Verfügbarkeit entsprechender Updates kann vom jeweiligen Produkt, Betriebssystem, der Firmware, verwendeten Drittanbieterkomponenten, der technischen Umsetzbarkeit und dem geltenden Produktunterstützungszeitraum abhängen.

Für produktspezifische Informationen zu verfügbaren Updates und empfohlenen Sicherheitsmaßnahmen sollten Kunden stets die aktuellen Produktdokumentationen und offiziellen Sicherheitshinweise von Neousys Technology berücksichtigen.

Transparenz bei Softwarekomponenten

Moderne industrielle Computersysteme bestehen aus zahlreichen Softwarekomponenten. Dazu gehören Betriebssysteme, Firmware, Treiber, Bibliotheken sowie weitere Softwarelösungen von Drittanbietern und aus dem Open-Source-Bereich.

Eine transparente Dokumentation dieser Komponenten ist wichtig, um potenzielle Sicherheitsrisiken frühzeitig erkennen und bewerten zu können.

Gemeinsam mit Neousys Technology berücksichtigen wir deshalb die Transparenz eingesetzter Softwarekomponenten bei der Produkt- und Sicherheitsdokumentation. Soweit durch die geltenden CRA-Anforderungen vorgesehen, werden relevante Informationen zu Softwarekomponenten auch im Rahmen der technischen Dokumentation des Herstellers gepflegt.

Detaillierte Informationen, beispielsweise in Form einer Software Bill of Materials (SBOM), können abhängig von den regulatorischen Anforderungen, dem jeweiligen Produkt, Sicherheitsaspekten und den geltenden Offenlegungsbedingungen bereitgestellt werden.

Sicherheitsdokumentation und Kundeninformationen

Eine sichere Nutzung industrieller Computersysteme setzt voraus, dass Kunden über die notwendigen Informationen zur Installation, Konfiguration, Wartung, Aktualisierung und Außerbetriebnahme ihrer Produkte verfügen.

Der CRA legt deshalb besonderen Wert auf eine transparente und nachvollziehbare Sicherheitsdokumentation.

In Zusammenarbeit mit Neousys Technology unterstützen wir die Weiterentwicklung entsprechender Produktinformationen und Dokumentationen. Je nach Produkt können diese unter anderem folgende Inhalte umfassen:

  • Sichere Installation und Erstkonfiguration der Systeme

  • Sicherheitsrelevante Produkteinstellungen und Konfigurationshinweise

  • Informationen zu Sicherheitsupdates und deren Installation

  • Angaben zum Produktlebenszyklus und Unterstützungszeitraum

  • Sicherheitshinweise und Informationen zu bekannten Schwachstellen

  • Sichere Außerbetriebnahme von Produkten und Entfernung gespeicherter Daten

Für produktspezifische Informationen empfehlen wir grundsätzlich, die jeweils aktuelle Produktdokumentation und die offiziellen Mitteilungen von Neousys Technology zu berücksichtigen.

Hinweis: Die beschriebenen Maßnahmen und Sicherheitsfunktionen können je nach Produktmodell und dessen Anwendungsbereich variieren. Maßgeblich sind die jeweiligen Herstellerangaben und die geltenden regulatorischen Anforderungen.

FAQ: CRA

Häufige Fragen zum Cyber Resilience Act (CRA) und zur Cybersicherheit

Der neue EU Cyber Resilience Act stellt Unternehmen und Hersteller vor wichtige Anforderungen an die Cybersicherheit digitaler Produkte. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die Verordnung, ihre Auswirkungen und die Anforderungen an industrielle Computersysteme kurz und praxisnah:

Was bedeutet der Cyber Resilience Act für Ihr Unternehmen?

Erfahren Sie, welche Anforderungen künftig für Industrie-PCs und Embedded-Systeme gelten, worauf Sie bei der Auswahl Ihrer Systeme achten sollten und wie wir Sie gemeinsam mit unserem Technologiepartner Neousys Technology auf dem Weg zu mehr Cybersicherheit und CRA-Konformität unterstützen.

Häufig gestellte Fragen zum CRA +
Der Cyber Resilience Act bringt neue Anforderungen an die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen mit sich. Im Folgenden beantworten wir häufige Fragen zur EU-Verordnung, ihrer Bedeutung für industrielle Computersysteme und den Auswirkungen auf Unternehmen. Gemeinsam mit unserem Technologiepartner Neousys Technology möchten wir Ihnen die wichtigsten Informationen und Orientierungshilfen bereitstellen.
Welche Produkte fallen unter den Cyber Resilience Act? +
Grundsätzlich können Produkte unter den CRA fallen, die digitale Elemente enthalten und direkt oder indirekt mit anderen Geräten oder Netzwerken verbunden werden können. Dazu zählen abhängig von Funktionalität, Verwendungszweck und regulatorischer Einstufung auch zahlreiche industrielle Computerplattformen und Embedded-Systeme. Ob ein bestimmtes Neousys-Produkt unter den CRA fällt, muss anhand seiner konkreten Konfiguration, des vorgesehenen Einsatzzwecks und der geltenden regulatorischen Anforderungen bewertet werden.
Ab wann gelten die Anforderungen des CRA? +
Der CRA wird schrittweise umgesetzt. Die wichtigsten Termine sind: 11. Juni 2026: Beginn der Anwendung der Bestimmungen zur Meldung von Konformitätsbewertungsstellen. 11. September 2026: Beginn der Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Sicherheitslücken und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle. 11. Dezember 2027: Vollständige Anwendbarkeit der wesentlichen CRA-Anforderungen. Gemeinsam mit Neousys Technology bereiten wir uns auf die jeweils geltenden Anforderungen entsprechend dem europäischen Umsetzungszeitplan vor.
Betrifft der CRA nur Hardware oder auch Software? +
Nein. Der CRA umfasst Produkte mit digitalen Elementen und berücksichtigt sowohl Hardware als auch Software. Bei industriellen Computersystemen können dazu beispielsweise die Computerplattform, Firmware, Betriebssysteme, Treiber und weitere Softwarekomponenten gehören. Welche Komponenten konkret relevant sind, hängt vom jeweiligen Produkt und dessen Konfiguration ab.
Ist eine vorhandene CE-Kennzeichnung automatisch ein Nachweis für CRA-Konformität? +
Nein. Der CRA erweitert den europäischen Rechtsrahmen um zusätzliche Cybersicherheitsanforderungen für Produkte innerhalb seines Anwendungsbereichs. Eine bereits vorhandene CE-Kennzeichnung nach anderen geltenden EU-Richtlinien oder Verordnungen bedeutet nicht automatisch, dass auch eine Konformitätsbewertung nach dem CRA durchgeführt wurde. Neousys Technology wird die jeweils erforderlichen Konformitätsinformationen für betroffene Produkte entsprechend den geltenden regulatorischen Anforderungen und Umsetzungsfristen bereitstellen.
Müssen alle Industrie-PCs die gleichen CRA-Anforderungen erfüllen? +
Nein. Die Anforderungen können je nach Funktionalität, Verwendungszweck, Cybersicherheitseigenschaften und regulatorischer Produktklassifizierung unterschiedlich ausfallen. Darüber hinaus sieht der CRA verschiedene Verfahren zur Konformitätsbewertung für unterschiedliche Produktkategorien vor. Die jeweils geltenden Anforderungen müssen deshalb auf Produktebene bewertet werden. Gemeinsam mit Neousys Technology berücksichtigen wir diese Unterschiede bei der Auswahl und Bereitstellung geeigneter Computersysteme.
Werden Sicherheitslücken während des Produktlebenszyklus behoben? +
Für Produkte, die unter den CRA fallen und sich innerhalb des geltenden Unterstützungszeitraums befinden, werden relevante Sicherheitslücken entsprechend den anwendbaren Cybersicherheitsanforderungen behandelt. Erfordert eine festgestellte Sicherheitslücke eine Korrekturmaßnahme, wird das Problem bewertet und – sofern erforderlich und technisch umsetzbar – eine geeignete Lösung oder ein Sicherheitsupdate bereitgestellt. Die Verfügbarkeit und Umsetzung solcher Updates kann vom betroffenen Produkt, der Softwareumgebung, eingesetzten Drittanbieterkomponenten und weiteren technischen Faktoren abhängen.
Bedeutet jede bekannte Sicherheitslücke (CVE), dass ein Neousys-Produkt betroffen ist? +
Nein. Das Vorhandensein einer bekannten CVE-Sicherheitslücke in einer Drittanbieterkomponente bedeutet nicht automatisch, dass auch das entsprechende Neousys-Produkt tatsächlich verwundbar ist oder eine Meldepflicht nach dem CRA besteht. Gemeldete Sicherheitslücken werden hinsichtlich ihrer Relevanz für das jeweilige Produkt, ihrer Ausnutzbarkeit, der konkreten Konfiguration und der möglichen Auswirkungen bewertet. Sofern die entsprechenden Meldekriterien des CRA erfüllt sind, werden die vorgeschriebenen Meldeverfahren eingehalten.
Wird eine vollständige Software Bill of Materials (SBOM) öffentlich zur Verfügung gestellt? +
Nicht grundsätzlich. Der CRA verpflichtet Hersteller dazu, geeignete Informationen über eingesetzte Softwarekomponenten für Cybersicherheits- und regulatorische Zwecke zu pflegen. Allerdings verlangt die Verordnung nicht, dass eine vollständige Software Bill of Materials (SBOM) automatisch jedem Kunden öffentlich zugänglich gemacht werden muss. Die Bereitstellung relevanter Informationen erfolgt, soweit erforderlich, unter Berücksichtigung der CRA-Vorgaben, vertraglicher Verpflichtungen, Sicherheitsaspekte und geltender Offenlegungsbedingungen.
Was sollten Unternehmen beim Einsatz von Neousys-Produkten beachten? +
Unternehmen, die Neousys-Produkte innerhalb der EU einsetzen, sollten einige grundlegende Sicherheitsmaßnahmen berücksichtigen: Firmware, Betriebssysteme und relevante Softwarekomponenten regelmäßig aktualisieren. Sicherheitshinweise und Produktdokumentationen von Neousys Technology beachten. Empfohlene Sicherheitseinstellungen innerhalb der jeweiligen Einsatzumgebung umsetzen. Netzwerkzugriffe auf autorisierte Systeme und Benutzer beschränken. Vermutete Sicherheitslücken über die dafür vorgesehenen Meldekanäle melden. Geeignete interne Cybersicherheitsmaßnahmen für das gesamte System und die jeweilige IT-Infrastruktur gewährleisten. Wichtig ist dabei: Die Cybersicherheit eines einzelnen Produkts ersetzt nicht die Verantwortung des Betreibers für die Sicherheit seiner gesamten IT-Infrastruktur, Netzwerke und betrieblichen Umgebung.
Wie werden gemeldete Sicherheitslücken behandelt? +
Gemeldete Sicherheitslücken werden von Neousys Technology hinsichtlich ihrer möglichen Auswirkungen, betroffenen Produkte, Ausnutzbarkeit und geltenden regulatorischen Anforderungen bewertet. Sofern erforderlich, werden die Untersuchung, geeignete Korrekturmaßnahmen, Sicherheitsupdates und die Kommunikation mit betroffenen Kunden koordiniert. Bei Sicherheitslücken, welche die entsprechenden Meldekriterien des CRA erfüllen, werden die vorgeschriebenen Meldeverfahren und Fristen eingehalten.
An wen kann ich mich bei Fragen zur Cybersicherheit und zum CRA wenden? +
Wenn Sie Fragen zum Cyber Resilience Act, zur Auswahl geeigneter Industrie-PCs oder zu den Cybersicherheitsanforderungen unserer Neousys-Produkte haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Als Ansprechpartner unterstützen wir Sie gemeinsam mit unserem Technologiepartner Neousys Technology bei technischen Fragen und der Einordnung der relevanten Produktinformationen. Kontakt: OMTEC Vertriebs GmbH E-Mail: info@omtec.de Wir freuen uns darauf, Sie bei der Auswahl und Umsetzung zukunftssicherer und zuverlässiger Computersysteme zu unterstützen.