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Elektrogeräte- und Batteriegesetz

Rücknahme von Elektrogeräten und Batterien zur Entsorgung

Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) bzw. Batteriegesetz (BattG), die beide am 1. Januar 2022 in jeweils novellierter Form in Kraft getreten sind, nehmen wir Elektro-Altgeräte sowie gebrauchte Batterien zurück.

Von uns erhaltene Elektrogeräte und Batterien, dazu zählen auch eingesetzte oder verbaute Knopfzellen, können Sie nach ihrer Nutzungszeit bei uns unter der nachstehenden Adresse unentgeltlich zurückgeben oder ausreichend frankiert per Post an uns zurücksenden.

OMTEC Vertriebs GmbH
Zum Jadebusen 73
26316 Varel

Sie können ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte und Batterien auch im Handel vor Ort sowie bei kommunalen Sammelstellen abgeben. Der Gesetzgeber verbietet ausdrücklich die Entsorgung im Hausmüll bzw. die Entsorgung als Gewerbeabfall.

Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des Umweltbundesamtes:
www.umweltbundesamt.de/themen/das-elektrog-leistet-einen-wichtigen-beitrag, (zum Elektrogesetz) und www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/produktverantwortung-in-der-abfallwirtschaft/batterien/das-neue-batteriegesetz (zum Batteriegesetz).

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